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Wer auf einen neuen Tatort am 27.09. gewartet hat, der ist bisher enttäuscht worden, denn der 27. September war erstaunlicherweise bisher noch kein Premierentag für eine neue Tatort-Folge gewesen. Das ist wahrscheinlich nur ein Zufall, denn die alljährliche Sommerpause war am 27.09. sicher schon vorbei und auch sonst gibt es keinen Grund dafür, keinen neuen Tatort am 27. September zu zeigen.
Es gab zwar keinen Tatort am 27. September, aber damit haben wir die Gelegenheit, die Besonderheiten der Tatort-Reihe zu thematisieren. Denn neben den ausgestrahlten Premieren ist es bemerkenswert, dass es bei manchen Folgen zu keinen Wiederholungen kommen durfte. Bei diesen speziellen Tatort-Episoden handelte es sich um diejenigen, die in den berühmten „Giftschrank“ kamen, um dort unter Verschluss zu bleiben. Wenn man bedenkt, dass es inzwischen über 900 Tatort-Folgen gibt, dann sind es relativ wenige, die weggeschlossen wurden. Nur sechs Episoden teilen dieses Schicksal des Sperrvermerks:
Bei der ersten gesperrten Folge handelt es sich um die Episode mit dem Titel „Der Fall Geisterbahn“, die am 12. März 1972 erstmals gesendet wurde. Die Gründe sind bei diesem Tatort rein rechtlich, denn die Produktionsfirma Horst Film Berlin hatte nach der Erstausstrahlung bereits Konkurs angemeldet. Daher sind die Lizenzrechte unklar, was eine Wiederholung verhindert.
Mängel in der künstlerischen Qualität, aber auch die Darstellung der Gewalt sind die Gründe, warum die Folge „Der gelbe Unterrock“ nicht mehr wiederholt werden durfte. Dieser Tatort wurde nur einmal am 17. Februar 1980 im deutschen Fernsehen ausgestrahlt.
Am 9. März 1980 war das erste und das letzte Mal die Folge „Mit nackten Füßen“ zu sehen gewesen. Diesmal sind es Bemerkungen über Epileptiker, die eine Wiederholung verhindern, da sie zu missverständlich sind.
Missverständnisse sind auch der Grund, der dafür gesorgt hat, dass „Tod im Jaguar“ nur am 9. Juni 1996 im Fernsehen lief. Die Darstellung von jüdischen Geschäftsleuten im Tatort wurde genauso kritisiert, wie auch die Pressemitteilung zu dieser Folge, die antijüdisch verstanden werden konnte.
Der Jugendschutz verhinderte die Wiederholung der Episode „Krokodilwächter“, da dort Brutalität, Sexismus und Menschenverachtung dargestellt wird. Nur am 10. November 1996 war diese Folge gesendet worden.
„Wem Ehre gebührt“ wurde nur am 23. Dezember 2007 ausgestrahlt. Am Tag vor Heiligabend war ausgerechnet eine Tatort-Folge zu sehen, die wegen Verletzung von religiösen Gefühlen und Vorurteilen gegen die alevitische Glaubensgemeinschaft nicht mehr wiederholt werden durfte.
Rehabilitiert wurden inzwischen die Folgen „Tod im U-Bahnschacht“, die am 9. November 1975 erstmals zu sehen war, „Drei Schlingen“, die am 28. August 1977 Premiere im Fernsehen hatte, sowie „Blutspur“, erstmals am 20. August 1989 gesendet, und „Tote brauchen keine Wohnung“ mit der Erstausstrahlung am 11. November 1973. Diese durften zwar ebenfalls jahrelang nicht wiederholt werden, wurden aber nach erneuter Überprüfung oder Korrekturen nach langer Zeit dann doch wieder ausgestrahlt.
Ein Sonderfall war auch der Tatort „Ein Hauch von Hollywood“, der erstmals am 13. Juli 1998 zu sehen war. Damals durfte er nicht zur üblichen Sendezeit am Sonntag um 20.15 Uhr gesendet werden, da die ARD-Programmkommission ihn als nicht geeignet befunden hatte. Die Gründe sollen Qualitätsmängel gewesen sein. Daher lief die Erstausstrahlung am Montag um 23.00 Uhr, wo sonst Wiederholungen laufen.